Dieses Vertrauen schwindet, seitdem der Staat Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränkt und auf politischen Protest mit strafrechtlichen Mitteln statt mit gesellschaftlicher Debatte reagiert. Besonders betroffen sind palästinasolidarische Aktivist*innen, aber auch die Klimabewegung hat Erfahrungen mit Präventivmaßnahmen, Chilling Effects und politischer wie medialer Delegitimierung gemacht.

 

Demonstrationen, Kundgebungen oder Sitzblockaden werden von vornherein verboten, aus Ordnungswidrigkeiten werden Straftatbestände, es finden Hausdurchsuchungen und digitale Überwachung statt. Aktivist*innen werden wiederholt oder präventiv in Gewahrsam genommen und als Gefahr für die innere Sicherheit dargestellt – die einen als „Klima-Terrorist*innen“, die anderen als „Terror-Sympathisant*innen“.

 

Regelmäßig erhebt die Staatsanwaltschaft Vorwürfe wie „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, „Billigung von Straftaten“ und „Volksverhetzung“ ohne ausreichende Prüfung des Kontexts. Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Verwendung des §129 Strafgesetzbuch, der eigentlich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität dient. Wer diesen für politischen Protest nutze, kriminalisiere zivilgesellschaftliches Engagement und schränke demokratische Freiräume ein.

 

Menschen, die sich für Palästina oder das Klima engagieren, betrachten den Staat deshalb zunehmend als Feind. Auch für Außenstehende ist das Verhalten von Politik, Polizei und Justiz oft nicht mehr nachvollziehbar. Das Ausmaß an Polizeigewalt, die Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes, eine politische Beeinflussung der Justiz und die Kriminalisierung legitimer Protestformen erscheinen zunehmend als Vorboten eines autoritär auftretenden Staates, von dem sich immer mehr Bürger*innen entfremden.

 

Das Panel diskutiert, wie sich eine politisch motivierte oder pauschale Verwendung bestimmter Straftatbestände verhindern und Vertrauen in die Justiz zurückgewinnen lässt. Wer entscheidet, wann ein Herz auf Instagram eine Straftat billigt? Wie erklärt sich der Umgang mit den Angeklagten im Prozess gegen die Aktivist*innen der Ulm5 in Stuttgart-Stammheim? Und ist eine widerrufene Einbürgerung ein Einzelfall oder ein Hinweis darauf, welche juristischen Hebel rechtsextreme Kräfte in Deutschland für ihre Remigrationspläne nutzen könnten?

 

Diese Veranstaltung wird von der Schöpflin-Stiftung, der Mercator-Stiftung, der Robert-Bosch-Stiftung sowie der Postcode Lotterie unterstützt. 

 

Das Panel wird moderiert von Kristin Helberg. Panelist*innen sind: Benjamin Düsberg, Nadija Samour, Tim Kaufmann und Prof. Dr. Gerwin Moldenhauer.

Benjamin Düsberg
Kristin Helberg (Moderatorin)
Tim Kaufmann
Prof. Dr. Gerwin Moldenhauer
Nadija Samour